2.2.3. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin führen die von ihr projektierten Massnahmen nicht dazu, dass nun pro Stockwerk nur noch von einer Wohnung gesprochen werden könnte. Die für eine Wohnung mit mehreren Zimmern charakteristischen Wohnbereiche fehlen nach wie vor. Daran vermag die neu vorgesehene, nur knapp 9 m2 grosse Küche im Untergeschoss nichts zu ändern. Gemäss dem eingereichten Bauplan "Grundrisse/Schnitt A-A/Nordfassade" (Plan-Nr. 1308-200 vom 27. Juni 2019) weist die kleine Küche lediglich ein Kochfeld auf und bietet maximal vier Personen Platz zum Essen.