2.2.2. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands reichte die Beschwerdeführerin am 4. August 2019 ein Baugesuch ein. Gleichzeitig führte sie erläuternd aus, die Geschosse würden zu drei Einheiten zusammengefasst, indem die Vorzonen des Treppenhauses zu den Wohneinheiten geschlagen und zum Treppenhaus EI30 abgeschlossen würden. Im Untergeschoss werde neu ein Küchen-/Aufenthaltsraum zur gemeinsamen Mitbenützung für alle drei Geschosse bzw. Wohneinheiten erstellt. Dadurch werde eine Kochmöglichkeit für alle Bewohner des Hauses geschaffen. Ein Anreiz, elektrische Rechauds oder Ähnliches in den Zimmern zu verwenden, entfalle dadurch.