II. 1. 1.1. Der Gemeinderat wies das Baugesuch aus mehreren Gründen ab. Er gelangte zum Schluss, dass die Zonenkonformität nicht gegeben sei, da die zulässige Anzahl Wohnungen pro Gebäude in der Wohnzone W2 nicht eingehalten werde. Auch würden die Vorgaben an den Brandschutz nicht erfüllt. Weiter habe die Liegenschaft zu wenig Parkfelder, und es fehle an einem energetischen Massnahmennachweis. Nicht rechtskonform seien schliesslich die Raumgrössen bzw. die Wohnhygiene (Zimmergrösse Dachgeschoss und Belichtung Küche/Aufenthaltsraum im UG) (zum Ganzen: Vorakten, act. 7 ff.).