3.2. In ihrer beim BVU eingereichten Beschwerde vom 3. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdeführerin, der angefochtene Beschluss (des Gemeinderats vom 29. August 2022) sei vollumfänglich aufzuheben und der Gemeinderat sei anzuweisen, die nachgesuchte baurechtliche Bewilligung zu erteilen (Vorakten, act. 17). - 10 -