3. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte mit Beschwerdeantwort vom 7. September 2023, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 28. September 2023 beantragte der Gemeinderat Q._____: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden darf. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten der Beschwerdeführerin. Zudem stellte er folgende Verfahrensanträge: 1. Die B._____ AG sei zum Verfahren beizuladen. 2. Der Sistierungsantrag der Beschwerdeführerin sei abzuweisen.