1. Gegen Ziff. A und C dieses Beschlusses kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. (…) B. Vollstreckungsentscheid 1. Gegen Ziff. B dieses Beschlusses kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. (…) C. 1. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 erhob die A._____ AG Beschwerde beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mit folgenden Anträgen: