Es wird festgestellt, dass gemäss dem Beschluss vom 22. August 2016 seit dem 1. Juli 2020 ein Verbot der Nutzung der 12 Zimmer in der Liegenschaft S-weg zu Wohnzwecken besteht. Der Gesuchstellerin wird eine letzte Frist zur Umsetzung des Nutzungsverbots gemäss dem Beschluss vom 22. August 2016 bis zum 31. Januar 2023 gesetzt. -5- Sollte auch diese Frist unbenutzt ablaufen, werden hiermit eine polizeiliche Räumung der Liegenschaft S-weg und deren Versiegelung angedroht. Dazu gilt: a. Der Gesuchstellerin wird die polizeiliche Räumung 10 Tage im Voraus angekündigt.