Am 22. Juli 2021 verlangte die A._____ AG die Durchführung des ordentlichen Verfahrens, worauf das Baugesuch vom 16. August bis zum 14. September 2021 öffentlich aufgelegt wurde. Während der öffentlichen Auflage gingen drei Einwendungen ein. Nachdem der Gemeinderat von der Bauherrschaft erfolglos die Nachreichung eines energetischen Massnahmennachweises verlangt hatte, fällte er am 29. August 2022 folgenden Entscheid: A. Abweisung des nachträglichen Baugesuchs 1. Gebäudeumbau Das nachträgliche Baugesuch für den Gebäudeumbau mit dem Einbau von 12 Zimmern wird abgewiesen. Nachfolgende Unterlagen werden nicht bewilligt: