Mit Entscheid ("Vorentscheid") vom 14. Juni 2021 beurteilte der Gemeinderat die Baueingabe vom 4. August 2019 als nicht bewilligungsfähig, weshalb die Baueingabe vorderhand nicht publiziert werde. Der Gemeinderat wies darauf hin, dass gleichwohl die Durchführung des ordentlichen Verfahrens verlangt werden könne.