Entgegen der Aufforderung der Bauverwaltung wurden jedoch keine präzisierenden Unterlagen betreffend Nutzung der einzelnen Zimmer eingereicht. Deshalb verlangte die Bauverwaltung am 11. November 2019 von der Bauherrschaft eine Bestätigung, wonach effektiv nur drei Wohnungen ausgebaut und folglich nur drei Mietverträge und keine Untermietverträge ausgestellt würden. Die Bauherrschaft kam dieser Aufforderung nicht nach. Mit Entscheid ("Vorentscheid") vom 14. Juni 2021 beurteilte der Gemeinderat die Baueingabe vom 4. August 2019 als nicht bewilligungsfähig, weshalb die Baueingabe vorderhand nicht publiziert werde.