Mit Schreiben vom 3. September 2019 forderte die Bauverwaltung die Bauherrschaft zur Unterlagenergänzung auf. Nachgefordert wurden eine detaillierte Berechnung der Parkfelder inkl. Situationsplan sowie eine Präzisierung der bereits eingereichten Pläne mit Beschriftung der einzelnen Zimmernutzung. Seitens der Bauherrschaft wurden daraufhin ein mit "Grundriss Umgebung/Foto Umgebung" bezeichneter Plan (Plan-Nr. 1308-210 vom 10.10.2019) sowie eine Parkplatzberechnung gemäss VSS-Norm vom 11. Oktober 2019 eingereicht. Entgegen der Aufforderung der Bauverwaltung wurden jedoch keine präzisierenden Unterlagen betreffend Nutzung der einzelnen Zimmer eingereicht.