für alle Bewohner des Hauses geschaffen. Ein Anreiz, elektrische Rechauds oder Ähnliches in den Zimmern zu verwenden, entfällt dadurch. Unter Berücksichtigung der vorbestehenden Bausubstanz erscheinen unter diesen Umständen die vorgeschlagenen Brandschutzmassnahmen als genügend und weitergehende Massnahmen als unverhältnismässig. Der gemeinsame Küchen-/Aufenthaltsraum entspricht einer Ausstattung, wie sie auch für Gemeinschaftsunterkünfte Anwendung findet.