7.2.3.3. Die Kantonspolizei Aargau hielt in ihrem Bericht vom 5. November 2021 fest, der Beschwerdeführer spreche "gebrochen" Deutsch (MI-act. 24). Weiter gab der Beschwerdeführer in seinem Schreiben vom 13. April 2022 an, er habe das Schreiben vom MIKA betreffend Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht wirklich verstanden und kümmere sich daher um eine rechtliche Vertretung (MI-act. 34). In der Stellungnahme vom 21. September 2022 seines Rechtsvertreters, liess der Beschwerdeführer darauf hinweisen, dass er sich in der deutschen Sprache schriftlich und mündlich ausdrücken könne (MI-act. 67).