A. Der Beschwerdeführer heiratete am 17. August 2015 in seiner Heimat die italienische Staatsangehörige B._____ (geb. tt.mm.jjjj; Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 2, 7). Am tt.mm.jjjj kam ihre gemeinsame Tochter, C._____, zur Welt (MI-act. 25). Die Ehefrau reiste am 29. März 2019 mit ihrer Tochter in die Schweiz ein und stellte am 16. April 2019 ein Gesuch um Familiennachzug für den Beschwerdeführer (MI-act. 2 ff.). Am 15. September 2019 folgte ihr der Beschwerdeführer in die Schweiz. Zum Verbleib bei seiner Ehefrau wurde ihm zunächst eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA erteilt