1.3. Der Gemeinderat führt aus, die JVA Thorberg habe im Schreiben vom 6. Dezember 2021 die Saldierung des Zweckkontos angeregt. Die Gemeindekanzlei habe gegenüber der Justizvollzugsanstalt einen Pauschalbetrag von Fr. 2'500.00 geltend machen und verbuchen können. Das entsprechende Vorgehen sei üblich und das Zweckkonto dafür vorgesehen. Der Beschwerdeführer sei durch die JVA Thorberg darüber in Kenntnis gesetzt worden.