Angesichts der vorliegenden besonderen Umstände ist dennoch von der Rechtzeitigkeit der Beschwerde auszugehen: Laut telefonischer Auskunft der JVA Thorberg vom 5. September 2023 lässt sich nicht mehr nachvollziehen, an welchem Tag der angefochtene Entscheid dem Beschwerdeführer ausgehändigt wurde. Es darf nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass die Zustellung des angefochtenen Entscheids bereits vor dem 9. Mai 2023 erfolgte. Da sich der Ablauf im Einzelnen nicht mehr klären lässt, ist von der Rechtzeitigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde auszugehen. Auf die Beschwerde ist somit einzutreten.