C. 1. Gegen den Entscheid der Beschwerdestelle SPG erhob A._____ mit Eingabe vom 6. Juni 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem sinngemässen Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie auf Gutheissung seiner Anträge in der Verwaltungsbeschwerde. Weiter ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Der Gemeinderat Q._____ beantragte in der Beschwerdeantwort vom 14. Juni 2023: Die Beschwerde von Herrn A._____ sei vollumfänglich und ohne Kostenfolge für die Gemeinde Q._____ abzuweisen. -4-