1. Der Gemeinderat Q._____ hält daran fest, dass er gegenüber dem Zweckkonto von Herrn A._____, welches die JVA Thorberg verwaltet, den Pauschalbetrag von CHF 2'500.-- für geleistete Sozialhilfezahlungen (vorwiegend Gesundheitskosten) als Rückzahlung geltend macht. 2. Per 2. Februar 2022 wurde der Pauschalbetrag von CHF 2'500.-- durch die JVA Thorberg an die Finanzverwaltung Q._____ überwiesen und auf dem Nebenbuch 1.1.345 als Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfe verbucht. Im Fall A._____ stehen -3-