2. A._____ ist mit dem Vorgehen nicht einverstanden. Am 7. Februar 2022 erstattete er eine Strafanzeige gegen die Direktion der JVA Thorberg und im Schreiben vom 25. April 2022 verlangte er von der Gemeinde Q._____ einen anfechtbaren Entscheid betreffend die zurückgeforderten Fr. 2'500.00. Mit Verfügung vom 26. April 2022 stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, das Strafverfahren ein.