Der Streitwert (Fr. 1'350'000.00) liegt in der unteren Hälfte des Rahmens (über Fr. 1'000'000.00 bis Fr. 2'000'000.00). Die Schwierigkeit des Falles war knapp mittel und der mutmassliche Aufwand des Anwalts war – für ein Verfahren mit einem Streitwert von Fr. 1'350'000.00 – eher unterdurchschnittlich. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass der Anwalt hinsichtlich des Aufwands und der Schwierigkeit Erleichterungen hatte, da er die Beschwerdegegnerin bereits vor Vorinstanz vertrat und sich dort dieselben Rechtsfragen stellten. Insgesamt erscheinen somit Parteikosten in - 25 -