Die Dorfkernzone passt hier am ehesten. In der Dorfkernzone ist eine Gesamthöhe von 12.50 m, bei guter Einpassung ins Ortsbild von 15 m erlaubt (§ 7 Abs. 1 BNO). Die zu beurteilende Baute weist auf der Ostseite eine maximale Gesamthöhe von 12.66 m auf (Plan Nr. 4902, "Ansichten B Nord/ West", 1:100, vom 27. September 2021). Sie liegt damit nur wenig über dem tieferen Wert der Höhenvorschrift (12.50 m) und hält den höheren Wert der Höhenvorschrift (15 m) bei weitem ein. Dass sich die geplante Neubaute gut einpasst, wurde von der Vorinstanz unter Bezugnahme zum vom Gemeinderat eingeholten Fachbericht dargelegt (siehe angefochtener - 22 -