Insgesamt bildet der geplante Neubau somit Teil eines eigentlichen "Alterszentrums", mit all seinen Facetten, (Neben-)Nutzungen und den damit zusammenhängenden räumlichen Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass die Vorinstanz als Referenzzone die Dorfkernzone – auch wenn diese nicht direkt angrenzt, sondern rund 100 m östlich des Alters- und Pflegeheims beidseits der S-Strasse beginnt – heranzog, welche ebenfalls für gemischte Nutzungen vorgesehen ist (Wohnungen, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe, Läden, Gaststätten, Büros und andere geeignete, mässig störende Betriebe; vgl. § 8 Abs. 2 BNO). Die Dorfkernzone passt hier am ehesten.