Bezüglich der Wohnzone W2 trifft zwar zu, dass diese an die fragliche Zone Oe angrenzt. Als Wohnzone dient sie primär dem Wohnen, nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen sind zugelassen (siehe § 9 Abs. 1 BNO). Zwar sind im konkreten Fall u.a. Alterswohnungen geplant, der Neubau steht jedoch räumlich und sachlich in einem sehr engen Zusammenhang zum Alters- und Pflegeheim. Mit den abzuschliessenden Pensionsverträgen sind die Alterswohnungen auch rechtlich an das Alters- und Pflegeheim gebunden.