5.1.2. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, als Referenzzone sei die Zone W2 heranzuziehen. Das geplante Objekt grenze bei weitem nicht an die Dorfkernzone. Die Dorfkernzone liege 100 m östlich des bestehenden Altersund Pflegeheims und orientiere sich vom Bauprojekt abgewandt. Das Bauvorhaben komme inmitten einer Zone mit den Zonenbestimmungen W2 zu stehen und sei (mit Ausnahme des Alters- und Pflegeheims) durch Bauten der Zone W2 (Einfamilien- und Zweifamilienhäuser) umgeben. Das Altersund Pflegeheim sei die einzige Baute im Quartier, welche grössere Dimensionen als die Zone W2 aufweise. Es seien deshalb die falschen Referenzwerte angewandt worden.