Oe an der W-Strasse seien deutlich höher als die in der Wohnzone W2 erlaubte Gesamthöhe. Die an die Zone Oe angrenzende Wohnzone W2 erachtete die Vorinstanz dagegen als nicht passend. Der Zonenzweck der Wohnzone W2 sei auf eine reine Wohnnutzung mit nicht störendem Gewerbe und Dienstleistungen beschränkt. Zudem wäre es auch nicht durch die Interessen der Nachbarschaft in der östlich der R-Strasse angrenzenden Wohnzone W2 gedeckt, im vorliegenden Fall hinsichtlich der Gebäudehöhe das Referenzmass der Wohnzone W2 zu verlangen, zumal die Wohnparzellen auf der gegenüberliegenden Seite der R-Strasse rund 5 m höher lägen als die Parzelle Nr. aaa im Bereich der geplanten Baute.