Mit Blick auf die Anzahl erschlossener Wohneinheiten handelt es sich damit klar um eine "Zufahrtsstrasse". Dass die S-Strasse durchgängig befahrbar ist, was bei Zufahrtsstrassen in der Regel nicht der Fall ist (siehe Tabelle 1 der VSS-Norm 40 045), ändert daran nichts. Von einer "Quartiererschliessungsstrasse" kann auf jeden Fall keine Rede sein.