4. 4.1. 4.1.1. Umstritten ist weiter die Erschliessung bzw. die Frage, ob die S-Strasse (über welche die Erschliessung erfolgen soll) genügend dimensioniert ist. Die Vorinstanz hielt fest, über die S-Strasse seien aktuell ca. 30 Wohnliegenschaften sowie ein Kindergarten und das bestehende Alters- und Pflegeheim erschlossen. Mit dem Bauvorhaben würden noch 38 Alterswohnungen hinzukommen, sodass die S-Strasse dem Typ "Zufahrtsstrasse" zugeordnet werden könne. Eine Zufahrtsstrasse müsse so dimensioniert sein, dass zwei Personenwagen bei stark reduzierter Geschwindigkeit kreuzen könnten. Die erforderliche minimale lichte Breite betrage vorliegend 4