3.4.3. Bezüglich der geplanten Nebennutzungen wurde mittels Auflage in der Baubewilligung (welche im Grundbuch zu Parzelle Nr. aaa anzumerken ist) sichergestellt, dass die Mieter der Alterswohnungen und die Bewohner des bestehenden Alters- und Pflegeheims berechtigt sind, die Dienstleistungen der neu bewilligten, nicht im Pensionsvertrag inbegriffenen Nebennutzun- - 13 -