- Die Wohnungen dürfen ausschliesslich an betagte Personen (Mindestalter der Mieter 60 Jahre) vermietet werden. - Mit den Mieterinnen und Mietern der Alterswohnungen ist jeweils ein Pensionsvertrag mit fixen, im Pensionspreis inbegriffenen Leistungen (lebenslanges Wohn- und Betreuungsrecht, Notrufsystem und Pflegebereitschaft über 24 Stunden, Tägliches Mittagessen, wöchentliche Wohnungsreinigung, Benutzung aller Gemeinschaftsräume inkl. Fitness und Wellness) abzuschliessen. - 11 -