siehe auch Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 6 f.). Im Sockelgeschoss sind schliesslich auch die Nebennutzungen wie Coiffure und Podologie vorgesehen, ebenso soll dort die Kindertagesstätte realisiert werden (zum Ganzen: Planunterlagen, in: Vorakten, act. 143). Die Vorinstanz erachtete die Anbindung der geplanten Alterswohnungen und Nebennutzungen an das bestehende Alters- und Pflegeheim nicht genügend gesichert, weshalb sie verschiedene Nebenbestimmungen anordnete, um diese Mängel zu beheben. Auflage-Ziffer 4.5 der Baubewilligung fasste sie deshalb wie folgt neu: 4.5 Zonenkonformität