Da solche Räume bisher nicht in genügender Form bzw. nicht mehr in zeitgemässem Ausmass vorhanden waren, sollen diese Räume für die gesamte Belegschaft im Neubau realisiert werden. Weiter ist gemäss Bauherrschaft vorgesehen, dass der bisher fehlende Multifunktionsraum und der Fitnessraum im Sockelgeschoss von sämtlichen Bewohnern des Alters- und Pflegeheims wie auch der Alterswohnungen gebraucht wird, da solche Räume im alten Teil nicht bestehen (vgl. Duplik, S. 5; siehe auch Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 6 f.).