Weiter betont die Bauherrschaft, im Sockelgeschoss seien auch Räume vorhanden (z.B. Raum "Ausguss"), die von der Pflege genutzt werden könnten. In den Obergeschossen sind ausschliesslich hindernisfreie Kleinstwohnungen geplant (vgl. Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 6; Duplik, S. 4 f. mit Hinweis auf Planausschnitt; Vorakten, act. 42). Den Bewohnern der Alterswohnungen stehen im Sockelgeschoss Räumlichkeiten zum Waschen und Trocknen der Wäsche zur Verfügung ("WA/TU/ Trocknen"; Duplik, S. 5).