30 in den Obergeschossen der beiden punktförmigen Baukörper geplant (siehe Planunterlagen, in: Vorakten, act. 143). Gemäss Bauherrschaft sollen sämtliche Alterswohnungen hindernisfrei ausgestattet werden. Die Zimmer im Sockelgeschoss sind überdies als Pflegezimmer geplant, da diese Zimmer wahlweise den Bedarf des bestehenden Altersheims infolge Aufhebung der heute noch bestehenden Zweierzimmer abdecken oder alternativ auch als Alterswohnungen genutzt werden sollen. Weiter betont die Bauherrschaft, im Sockelgeschoss seien auch Räume vorhanden (z.B. Raum "Ausguss"), die von der Pflege genutzt werden könnten.