Abgesehen davon lässt sich festhalten, dass die Gemeinde Q._____ gemäss dem aktenkundigen Auszug aus dem Planungsbericht vom ______ 2013 (der letzten Zonenplanrevision) eine sozial und altersmässig gute Durchmischung der Bevölkerung anstrebt, was u.a. mit einer Förderung behinderten- und altersgerechter Wohnformen erreicht werden soll (siehe Vorakten, act. 45, 67). Die Erweiterung des bestehenden Alters- und Pflegeheims mit den (in unmittelbarer Nähe) geplanten Alterswohnungen entspricht diesem Anliegen offensichtlich. In der Gemeinde Q._____ selber gibt es zudem noch keine mit den geplanten Alterswohnungen vergleichbaren Angebote. Solche nennt auch der Beschwerdeführer nicht.