Zu denken ist dabei an Schulhäuser, Spitäler, öffentliche Verwaltungsgebäude, Alters- und Pflegeheime etc. sowie an Bauten privater Bauherren wie etwa Schwimmbäder, Tennisanlagen, Schrebergärten und Pfadfinderheime. In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zonenkonform sind sodann auch Alterswohnungen, die in einem engen funktionalen Zusammenhang zu einem Alters- und Pflegeheim stehen (Urteile des Bundesgerichts 1C_99/2022, 1C_101/2022 vom 25. April 2023, Erw. 8.1, 1C_497/2020, 1C_507/2020 vom 27. Juni 2022, Erw. 7.3.2, 1C_384/2016 vom 16. Januar 2018, Erw.