nungsreinigung, Benutzung aller Gemeinschaftsräume inkl. Fitness und Wellness) abgeschlossen werden solle, lasse sich der Mangel der fehlenden Bindung der Wohnungen an das Alters- und Pflegeheim ohne weiteres dadurch heilen, dass der Abschluss entsprechender Pensionsverträge mittels im Grundbuch anzumerkender Bewilligungsauflage zwingend vorgeschrieben werde. Die fehlende rechtliche Anbindung der neuen, nicht im Pensionspreis inbegriffenen Nebennutzungen (Coiffure, Podologie), die nach Angaben der Bauherrschaft primär den Bewohnern des Altersheims und der Alterswohnungen dienen sollten, könne ebenfalls mittels Statuie-