2. Mit Beschwerdeantwort vom 15. Juni 2023 (Posteingang am 27. Juni 2023) beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 3. Die B._____ AG beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 5. Juli 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4. Der Gemeinderat Q._____ reichte keine Beschwerdeantwort ein. 5. In seiner Replik vom 9. Oktober 2023 hielt der Beschwerdeführer an den Beschwerdebegehren vollumfänglich fest. -4-