2. Es ist kein Vorschuss zu leisten. -3- 3. Das verfahren ist für den Beschwerdeführer kostenfrei. 2. Das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, verzichtete in seiner Eingabe vom 6. Juni 2023 auf die Erstattung einer Vernehmlassung. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: