3. Im Rahmen der Besprechung mit dem Landwirtschaftsexperten des Kantonalen Steueramts (KStA) vom 13. Juli 2020 ergänzte A. seine Einsprache. Am 4. August 2020 liess er sodann, vertreten durch den Schweizer Bauernverband (Agriexpert), weitere Ergänzungen einreichen. Beantragt wurde eine Anpassung des Verkehrswertes des Grundstückes Nr. 315 von Fr. 1'400'000.00 gestützt auf eine noch vorzunehmende Marktwertermittlung sowie die Berücksichtigung des Beitragsüberhanges aus der Einmaleinlage in die 2. Säule von Fr. 200'000.00 von A. beim Liquidationsgewinn.