2. Hierauf teilte die Steuerkommission I. B. und A. mit Schreiben vom 15. Juni 2020 mit, dass die Einsprache weder einen Antrag noch eine Begründung enthalte, und forderte sie entsprechend auf, innert 20 Tagen ihre Eingabe schriftlich zu verbessern bzw. zu ergänzen, andernfalls auf die Einsprache nicht eingetreten werden könne.