5.8. Gemäss § 17 Abs. 2 SPG orientiert sich der Regierungsrat bei der Regelung von Art und Höhe der Leistungen an den vom Bund dem Kanton ausgerichteten Beiträgen. Im Rahmen der sog. "Integrationsagenda" bezweckt der Bund verstärkte Integrationsbemühungen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt, unter anderem mit dem Ziel, deren überdurchschnittliche Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2020.286 vom 5. November 2020, Erw. II/3.5). Vor diesem Hintergrund erscheint nachvollziehbar, dass - 23 -