Der GBL wird als Pauschalbetrag ausbezahlt und basiert auf einer Gewichtung des Ausgabeverhaltens von unterstützten Personen. Die jeweiligen Pauschalen sind in einer Äquivalenzskala nach der Haushaltsgrösse abgestuft. Die Höhe des GBL orientiert sich an einem eingeschränkten Warenkorb an Gütern und Dienstleistungen der einkommensschwächsten zehn Prozent der Schweizer Haushaltungen (vgl. SKOS-Warenkorb, abrufbar unter www.skos.ch). In der ordentlichen Sozialhilfe liegt die Existenzsicherung bei 70 % des Grundbedarfs gemäss SKOS-Richtlinien (§ 15 Abs. 2 SPV). Der SKOS-Warenkorb enthält folgende Positionen und Richtgrössen: