Babynahrung und -kleidung, Schnuller, Spielsachen und allfällige spezielle Babyausstattung seien von den Bewohnenden selbst zu tragen. Spezifische vom Kinderarzt verordnete Babynahrung würde vom Kanton übernommen. Computer würden auf Gesuch für ältere Kinder und Jugendliche abgegeben, wenn die Schule dies verlange, was üblicherweise in der Oberstufe der Fall sei. Neben den Krankenkassenprämien würden auf Anfrage Medikamente abgegeben bzw. übernommen. Gewisse Medikamente für alltägliche Beschwerden könnten am Schalter in S._____ kostenlos bezogen werden. Die finanzielle Unterstützung gemäss § 17e Abs. 1-3