Kostenübernahmegesuchen für Skilager der Kinder sei nur teilweise entsprochen, eines für ein Uni-Sport-Abo des Beschwerdeführers 3 abgelehnt worden. Die Unterbringung der sechs Beschwerdeführenden in einer 3,5-Zimmerwohnung erscheine unwürdig. Aufgrund der fehlenden Mittel würden Kinder von Freizeitaktivitäten ausgeschlossen und an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Im Hinblick auf das Kindeswohl sei eine Integration in Vereinen, Sportclubs, Musikschulen und ähnlichen Angeboten unerlässlich. Jedenfalls der gemäss § 17e Abs. 1 lit.