Im Rahmen des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt entsprechend den SKOS-Richtlinien werde der Ausgabeposten "Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung" mit 13,3 % gewichtet. Den Beschwerdeführenden stünden aufgrund der Ausgaben für Nahrungsmittel, Bekleidung und allgemeine Haushaltsführung nicht genügend Mittel für integrative Aktivitäten wie Kinobesuche der Kinder oder ein Fussballtraining zur Verfügung. Eine Cola trinken gehen nach der Schule liege für die Kinder nicht drin. Da keine situationsbedingten Mobilitätskosten übernommen würden, sei die Familie auf Freizeit- und Integrationsaktivitäten im nahen Umfeld eingeschränkt.