mögliche die Teilnahme am sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Von der Vorinstanz erwähnte Gratisangebote böten keine echte Alternative. Mit einem Budget, das nur unwesentlich über der Nothilfe liege und bloss etwas mehr als die Hälfte der regulären Sozialhilfe betrage, werde die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verunmöglicht. Im Rahmen des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt entsprechend den SKOS-Richtlinien werde der Ausgabeposten "Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung" mit 13,3 % gewichtet.