Der Vollständigkeit halber gilt es darauf hinzuweisen, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Bern in einem Urteil vom 29. Juni 2022 erwog, nach langjähriger Anwesenheit rechtfertige sich eine erhebliche Schlechterstellung vorläufig Aufgenommener gegenüber Personen mit Flüchtlingseigenschaft grundsätzlich nicht mehr. Nach einer 10-jährigen vorläufigen Aufnahme erachtete es eine materielle Unterstützung in Höhe von 85 % des regulären Grundbedarfs für den Lebensunterhalt als angebracht (im Rahmen einer Ersatzregelung; vgl. BVR 2023, S. 51 ff.