Als Kriterien für die Wichtigkeit von Bestimmungen nennt die Verfassungsliteratur die Grösse des Adressatenkreises (Umfang des Kreises betroffener Personen), die Intensität der Regelung für die betroffenen Personen, namentlich die Betroffenheit in Grundrechtspositionen, die Bedeutung der Regelung für die Ausgestaltung der kantonalen und kommunalen Ordnung (Ausgestaltung des politischen Systems), die finanziellen Auswirkungen für das Gemeinwesen und Private, die Akzeptierbarkeit der Entscheidung durch die Rechtsgemeinschaft (KURT EICHENBERGER, Verfassung des Kantons Aargau, Aarau 1986, § 78 N 16). - 11 -