2. 2.1. Die Beschwerdeführenden rügen, die Regelung der Unterstützungsansätze für vorläufig Aufgenommene in § 17e SPV verstosse gegen das Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 [BV; SR 101]). Entgegen dem angefochtenen Entscheid könne nicht vom Vorliegen eines Sonderstatusverhältnisses ausgegangen werden, wenn das SEM die vorläufige Aufnahme verfügt habe. Ohnehin rechtfertigten sich im Zusammenhang mit der Unterstützung angesichts der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen keine weniger strengen Anforderungen an die Normstufe und Normdichte der gesetzlichen Grundlage.