2. In der Beschwerdeantwort vom 4. September 2023 beantragte das DGS, Rechtsdienst, namens des Regierungsrats die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführenden. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 5. März 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: